
Qualifizierter Planer nach TRwS 779
Wie in unserem letzten Beitrag zum Thema TRwS 779 angekündigt, folgt hier unser Beitrag zum Thema „Qualifizierter Planer“. Wir fassen Ihnen zusammen, was einen qualifizierten Planer ausmacht und welche Anforderungen an diesen gestellt werden.
Die Vorgaben regeln, dass Anlagen gemäß § 17 AwSV so geplant werden müssen, dass sie den Besorgnisgrundsatz oder den bestmöglichen Schutz gemäß §62 WHG und die Anforderungen der AwSV erfüllen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik berücksichtigen.
Anforderungen an Betreiber und qualifizierten Planer
Der Betreiber der Anlage muss dafür sorgen, dass diese Anforderungen eingehalten werden. Fehlen ihm die benötigten Kenntnisse für die Planung, muss er einen Planer beauftragen und sich von der Qualifikation des Planers überzeugen. Wichtig für einen qualifizierten Planer in diesem Zusammenhang sind besonders folgende Kenntnisse:
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Auslegung (z. B. Entwurf, Konstruktion bzw. Bemessung, Herstellung, Stilllegung sowie sicherheitstechnische Bewertung) von Anlagen nach AwSV,
- Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (u. a. WHG, AwSV, Landesbauordnung und einschlägige zugehörige Verordnungen, MVV TB),
- Kenntnisse der Anforderungen der einschlägigen TRwS und der darin aufgeführten technischen Regelwerke,
- Kenntnisse der Eigenschaften von wassergefährdenden Stoffen und deren Einstufung,
- Kenntnisse vom sicheren Betrieb von Anlagen und Vermeidung von gefährlichen Zuständen,
- Kenntnisse von Werkstoff-/Materialeigenschaften,
- Kenntnisse der Qualitätssicherung und
- Kenntnisse über relevante bautechnische Anforderungen
Kenntnisse anderer Rechtsbereiche, zum Beispiel
- BetrSichV
- GefStoffV
- Immissionsschutzrecht
können für die Planung der Anlage erforderlich sein, da sie eigene Anforderungen in Bezug auf die zu planende Anlage erheben.
Zudem wird gefordert, dass der qualifizierte Planer seine erforderlichen Kenntnisse auf dem aktuellen Stand hält. Sollten mehrere Planer an einer Planung beteiligt sein, muss ein Planer für die Leitung sowie Koordinierung der Planung festgelegt werden.
PURIngenieur als qualifizierter Planer
Wir bei PURIngenieur erfüllen diese Anforderungen und stehen Ihnen gern als qualifizierter Planer bei Ihrem Vorhaben zur Seite.