Genehmigungsänderung Lagerhalle für toxische Stoffe sowie brennbare Flüssigkeiten
Ausgangssituation
Das inhabergeführte, mittelständische Unternehmen ist spezialisiert auf den Transport und die Lagerung von chemischen, temperaturgeführten (Gefahr)gütern sowie ADR-Gütern in Spezialfahrzeugen. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über Speditions- und Gefahrgutlager. Der Kunde besitzt eine Lagerhalle, die zukünftig als Lagerort für toxische Stoffe sowie brennbare Flüssigkeiten genutzt werden soll.
Unser Auftrag
Benötigt wurde eine Genehmigung für die Lagerung von toxischen Stoffen mit einer Lagerkapazität von mehreren tausend Tonnen. Die Lageranlage gehört somit zu den unter Nr. 9.3.1 im Anhang 1 i.V. mit Anhang 2 (in der Stoffliste Nr. 30) zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) genannten Anlagen.
Hierfür war eine Neugenehmigung nach § 4 BImSchG notwendig. Die Abteilung Genehmigungsplanung der PURIngenieur unterstützte den Kunden bei der Antragserstellung, der Abstimmung mit Sachverständigen und Behörden sowie der Inbetriebnahme-Unterlagen. Im Zuge dieser Genehmigungsänderung wurde zudem die Erweiterung des bestehenden Betriebsbereiches der oberen Klasse nach der 12. BImSchV beantragt und genehmigt.