Qualifizierte AwSV- Planung
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach § 17 AwSV mit folgenden Maßgaben geplant werden:
- Kein Austritt wassergefährdender Stoffe
- Schnelle und zuverlässige Erkennbarkeit von Undichtheiten
- Rückhaltung von Leckagen einschließlich ordnungsgemäßer Entsorgung / Beseitigung
- Dichte, standsichere und medienbeständige Anlagenausführung
Aktuelle Bestrebungen zeigen, dass diese Planungen qualifiziert durchgeführt werden sollen. Wir wollen Ihnen darstellen, aus welchen Gründen wir sämtliche Anforderungen an einen qualifizierten Planer für AwSV-Anlagen einhalten:
Unsere verantwortlichen Mitarbeiter verfügen i. d. R. über einen Studienabschluss in einem naturwissenschaftlichen, technischen oder rechtlichen Bereich und sind seit mehr als 5 Jahren planerisch tätig.
Die folgenden Qualifikationen (eine detaillierte Aufführung finden Sie hier) haben wir darüber hinaus inne:
Erforderliche Qualifikationen | Bereitstellung durch PUR Ingenieur |
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Rechtliche Qualifikationen | Hier greifen wir auf die juristische Kompetenz unserer Kollegen zurück. Dieser Themenkreis wird bei uns durch eine Diplom-Juristin gesteuert. |
Chemische Qualifikationen | Hier greifen wir auf die Chemiekenntnisse unserer Kollegen zurück. Dieser Themenkreis wird bei uns durch einen promovierten Chemiker gesteuert. |
Technische Qualifikationen | Hier greifen wir auf das ingenieurtechnische Fachwissen unserer Kollegen zurück. Dieser Themenkreis wird bei uns durch einen Diplom-Ingenieur gesteuert. |
Sonstige Qualifikationen | Wir verfügen über diverse Referenzen, für die wir als qualifizierter AwSV-Planer tätig waren. Unser eigener Anspruch ist es, auch für künftige Projekte dieser Verantwortung einer qualifizierten AwSV-Planung gerecht zu werden. Dafür arbeiten wir uns nicht nur in neue Sachthemen (wie bspw. seinerzeit die AwSV) ein, sondern vertiefen unsere Fachkenntnisse auch in den hier genannten Disziplinen. |
Detaillierte Beschreibung der Qualifikationen:
Im Bereich der AwSV-Planung erfolgt eine schnittstellenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Recht, Chemie und Technik. Darin vereinen wir unsere jeweiligen Fachkenntnisse, um Ihre Anlage qualifiziert zu planen.