Qualifizierte AwSV- Planung

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach § 17 AwSV mit folgenden Maßgaben geplant werden:

  1. Kein Austritt wassergefährdender Stoffe
  2. Schnelle und zuverlässige Erkennbarkeit von Undichtheiten
  3. Rückhaltung von Leckagen einschließlich ordnungsgemäßer Entsorgung / Beseitigung
  4. Dichte, standsichere und medienbeständige Anlagenausführung

Aktuelle Bestrebungen zeigen, dass diese Planungen qualifiziert durchgeführt werden sollen. Wir wollen Ihnen darstellen, aus welchen Gründen wir sämtliche Anforderungen an einen qualifizierten Planer für AwSV-Anlagen einhalten:

Unsere verantwortlichen Mitarbeiter verfügen i. d. R. über einen Studienabschluss in einem naturwissenschaftlichen, technischen oder rechtlichen Bereich und sind seit mehr als 5 Jahren planerisch tätig.

Qualifizierte AwSV Planung

Die folgenden Qualifikationen (eine detaillierte Aufführung finden Sie hier) haben wir darüber hinaus inne:

Erforderliche Qualifikationen Bereitstellung durch PUR Ingenieur
Rechtliche Qualifikationen Hier greifen wir auf die juristische Kompetenz unserer Kollegen zurück. Dieser Themenkreis wird bei uns durch eine Diplom-Juristin gesteuert.
Chemische Qualifikationen Hier greifen wir auf die Chemiekenntnisse unserer Kollegen zurück. Dieser Themenkreis wird bei uns durch einen promovierten Chemiker gesteuert.
Technische Qualifikationen Hier greifen wir auf das ingenieurtechnische Fachwissen unserer Kollegen zurück. Dieser Themenkreis wird bei uns durch einen Diplom-Ingenieur gesteuert.
Sonstige Qualifikationen Wir verfügen über diverse Referenzen, für die wir als qualifizierter AwSV-Planer tätig waren. Unser eigener Anspruch ist es, auch für künftige Projekte dieser Verantwortung einer qualifizierten AwSV-Planung gerecht zu werden. Dafür arbeiten wir uns nicht nur in neue Sachthemen (wie bspw. seinerzeit die AwSV) ein, sondern vertiefen unsere Fachkenntnisse auch in den hier genannten Disziplinen.

Detaillierte Beschreibung der Qualifikationen:

Im Bereich der AwSV-Planung erfolgt eine schnittstellenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Recht, Chemie und Technik. Darin vereinen wir unsere jeweiligen Fachkenntnisse, um Ihre Anlage qualifiziert zu planen.

  • Rechtliche Grundlagen, Unterschiede Gesetz – Verordnung – Technische Regeln – Verwaltungsvorschriften
  • Unterschied Vorsorge – Gefahrenabwehr
  • Spezielle Kenntnisse über relevante Vorschriften des Wasserrechts sowie Verbindungen zu anderen Rechtsbereichen z.B.
    • Immissionsschutzrecht (BImSchG, BImSchV, TA-Luft)
    • Arbeitsschutzrecht (ProdSG, BetrSichV, TRBS)
    • Baurecht (Musterbauordnung, WasBauPVO, Begriff „bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis“, MVV TB)
    • Gefahrstoffrecht (CLP-Verordnung, REACH-Verordnung, GefStoffV)
    • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
    • Strafgesetzbuch (StGB), Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
  • Umfassende Kenntnisse der AwSV

Kenntnisse von Eigenschaften von wassergefährdenden Stoffen/Eigenschaften

  • Relevante chemische, physikalische, toxikologischen Eigenschaften von Stoffen
  • Reaktionen von Stoffen bei Vermischung (z.B. Säure-Base-Reaktion, Freisetzung von Gasen, Auswirkung unterschiedlicher Konzentrationen, Löslichkeit)
  • Auswirkungen bei Freisetzung (z.B. Luftpfad, Wasserpfad, Adsorption, Sauerstoffzehrung bei Abbau, toxische Wirkungen)
  • Einstufung in Wassergefährdungsklassen (WGK) gemäß AwSV und Veröffentlichung in Datenbank Rigoletto
  • Informationsquellen über Eigenschaften und Kennwerte (z.B. Sicherheitsdatenblatt, Gefahrstoffdatenbanken)
  • Kenntnisse zu Werkstoff-/Materialeigenschaften/Qualitätssicherung
  • Einsatzmöglichkeiten und -grenzen von Werk- und Baustoffen in Hinblick auf
    • Chemische Widerstandsfähigkeit gegenüber dem wassergefährdenden Stoff und den Umgebungsbedingungen (z.B. Werkstoff/Stoffkombination, Korrosionsschutz, Beständigkeitslisten)
    • Verbindungstechniken, auch bei Werk-/Baustoffkombinationen
    • Mechanische Eigenschaften
    • Physikalischer Einfluss von Umgebungsbedingungen auf die Eigenschaft von Werk- und Baustoffen
    • Verarbeitung
  • Kenntnisse zu relevanten bautechnischen Anforderungen wie z.B.
    • Baugrund
    • Standsicherheit
    • Auftriebssicherheit und Hochwasserschutz
    • Brandschutz
    • Erdbeben
  • Umfassende Kenntnisse der technischen Regeln nach § 15 AwSV für Bau und Betrieb von Anlagen
  • Kenntnisse über den sicheren Betrieb von Anlagen, Vermeidung von gefährlichen Zuständen, Funktion, Aufbau und Wirkung von Sicherheitseinrichtungen, Festlegung von sicherheitsrelevanten Parametern und erforderlichen Sicherheitseinrichtungen
  • Qualifikation der Verarbeiter
  • Qualitätsnachweise, Prüfzeugnisse, Dokumentation
  • Vorstellung von Praxisbeispielen für Anlagenplanung, Durchführung von Planspielen (mehrere Anlagen)
  • Handlungsorientierte Prüfung, Zertifikat mit Dokumentation der Lehrgangsinhalten
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