Genehmigungsplanung
Im Bereich der Genehmigungsplanung unterstützen wir Sie von der Beachtung der Rechtsnormen im Rahmen der Ideenfixierung über das eigentliche Genehmigungsantragsverfahren bis zur Umsetzung Ihres Genehmigungsbescheides im Betrieb. Unsere Leistungen fassen wir wie folgt zusammen:
Einhaltung von Rechtsnormen bei der Planung
Bereits bei der Konkretisierung Ihrer Ideen bis zur Planung ist es sinnvoll, die rechtlichen Anforderungen des späteren Projekts im Blick zu haben. Dies erreichen wir auch durch unsere Verzahnung zur Anlagenplanung, um die rechtskonforme Auslegung von Anlagenteilen zu gewährleisten. Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
- Einstufung Ihrer Planung nach 4. BImSchV
- Ermittlung von Haupt- und Nebeneinrichtungen
- Aufbau eines Anlagenkennzeichnungssystems mit genehmigungsrechtlichen und verfahrenstechnischen Einheiten
- Ermittlung und Bewertung von Lagerungsanforderungen bei Gefahrstofflägern
- Beachtung von Anforderungen durch Umgebungs- und Schutzgebietsausweisungen


Genehmigungsverfahren
In immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren begleiten wir Sie von der Erstellung der Antragsunterlagen bis zum Erhalt des Bescheids. Unsere Leistungen umfassen:
- Überprüfung der Genehmigungsbedürftigkeit
- Erstellung von Genehmigungsanträgen nach den §§ 4, 16, 6a, 23b BImSchG
- Erstellung von Anträgen für Vielstoff- und Mehrzweckanlagen nach § 6 Abs. 2 BImSchG sowie Erstellung von Folgemitteilungen
- Erstellung von Fristverlängerungsanträgen nach § 18 Abs. 3 BImSchG
- Erstellung von Anzeigen nach §§ 15, 23a BImSchG
- Erstellung und Koordination von Anträgen/Gutachten zur Einkonzentrierung nach § 13 BImSchG, wie Erlaubnisanträge nach § 18 BetrSichV, Erstellung von Schallgutachten, etc.
Neben den immissionsschutzrechtlichen Verfahren unterstützen wir Sie auch separat in folgenden Bereichen:
- Erlaubnisanträge nach § 18 BetrSichV
- Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit
- Eignungsfeststellungsantrag nach § 63 WHG
- Anzeige nach § 40 AwSV
- u. v. m.
Verfahrensbegleitung und Folgeleistungen
Während des Genehmigungsverfahrens und nach Erhalt des Bescheides unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:
- Freiwillige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bearbeitung von behördlichen Stellungnahmen
- Stellungnahmen zu Einwendungen im öffentlichen Verfahren
- Sachorientiertes Auftreten im Erörterungstermin
- Prüfen des Genehmigungsbescheidentwurfs und ggf. Abänderung von Nebenbestimmungen in Zusammenarbeit mit der Behörde
- Nachträgliche Änderung von Nebenbestimmungen nach § 49 VwVfG
