Errichtung und Betrieb eines neuen Standorts zur Verarbeitung von Polyesterharzen nach Ziffer 5.7 des Anhangs 1 der 4. BImSchV mit einer Projektgröße im Umfang von 4.000.000 €

  • Neugenehmigungsantrag § 4 BImSchG
  • Antrag auf Vielstoffbetrieb nach § 6 Abs. 2 BImSchG
  • Anlagenabgrenzung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG
  • Konzeptplanung mit Grundfließbild, R&I- und Aufstellungsplänen)
  • Erstellung eines Lagerkonzepts
  • Explosionszonenbewertung mit Explosionszonenplan
  • Planung der Abluftbehandlungsanlagen
  • Koordination fachgutachterlicher Stellungnahmen
  • Projektlenkung