Betreuung eines Standorts der Stahlbranche

  • Bestandsaufnahme von Anlagen, Komponenten, Rohrleitungen und Rückhaltesystemen hinsichtlich der AwSV
  • AwSV-Dokumentation nach § 43 AwSV
  • Betriebsanweisungen nach § 44 AwSV
  • Erläuterungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Maßnahmenempfehlung hinsichtlich des weiteren Vorgehens
  • Koordination hinsichtlich der Löschwasserrückhaltung mit Fachbeteiligen (Architekt, Brandschutz)