Betreuung eines Standorts der Stahlbranche
- Bestandsaufnahme von Anlagen, Komponenten, Rohrleitungen und Rückhaltesystemen hinsichtlich der AwSV
- AwSV-Dokumentation nach § 43 AwSV
- Betriebsanweisungen nach § 44 AwSV
- Erläuterungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Maßnahmenempfehlung hinsichtlich des weiteren Vorgehens
- Koordination hinsichtlich der Löschwasserrückhaltung mit Fachbeteiligen (Architekt, Brandschutz)