Erfahrungsbericht: Erstellung und Aktualisierung von Explosionsschutzdokumenten in der chemischen Industrie

Das Explosionsschutzdokument beschreibt mögliche Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische und legt Schutzmaßnahmen fest. Es ist durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie BetrSichV gesetzlich vorgeschrieben und Teil der durch den Betreiber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung.

Projektkontext & Anwendungssituation der Explosionsschutzdokumentation

Im Rahmen unserer Tätigkeiten in der Anlagenplanung und Genehmigungsplanung begegnen wir dem Thema Explosionsschutz regelmäßig. Neben der Integration in neue Planungsprojekte betrifft dies häufig Bestandsanlagen, die im Zuge der wiederkehrenden Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) begutachtet werden.

In einigen Fällen ergeben sich aus den Prüfungen Anpassungsbedarfe, die auf geänderte technische oder rechtliche Anforderungen zurückzuführen sind. Dazu zählt unter anderem die TRGS 725, welche die Anforderungen an die Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik) im Zusammenhang mit Explosionsschutzmaßnahmen beschreibt. Daneben spielen weitere technische Regelwerke und Normen eine Rolle, die für eine vollständige und regelkonforme Explosionsschutzdokumentation relevant sind.

Infokasten: Änderungen der TRGS 725 im Überblick

Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 725 („Gefährliche explosionsfähige Gemische – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“) beschreibt die Vorgehensweise zur Ermittlung der erforderlichen Zuverlässigkeit von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR) im Explosionsschutz als Bestandteil von Explosionsschutzmaßnahmen.

In den letzten Jahren wurden Anpassungen vorgenommen, die insbesondere folgende Punkte betreffen:

  • Klarstellung der Anforderungen an Maßnahmen der funktionalen Sicherheit
    Präzisere Definition der sicherheitsgerichteten Funktionen wie dem Safety Integrity Level (SIL) oder dem Performance Level (pl) im Zusammenhang mit der Reduzierung von Zonen oder der Vermeidung von Zündquellen.
  • Beschreibung möglicher Methoden zur Zonenreduktion/Zündquellenvermeidung ohne Maßnahmen der funktionalen Sicherheit
    Beschreibung der Anwendung einer TRGS 725 eigenen Methodik zur Sicherstellung des Explosionsschutzes mit MSR-Technik ohne die Verwendung von Maßnahmen der Funktionalen Sicherheit.
  • Konkretisierungen der Prüf- und Dokumentationspflichten
    Detailliertere Vorgaben zur wiederkehrenden Prüfung und zur Dokumentation der Funktionsfähigkeit sicherheitsrelevanter MSR-Einrichtungen.
  • Berücksichtigung neuer technischer Entwicklungen
    Aufnahme aktueller Normen und Methoden, um moderne MSR-Technik im Explosionsschutz sachgerecht, kosteneffizient und zukunftsorientiert einzubinden.

Praxisrelevanz:
Betriebe sollten frühzeitig  prüfen, ob ihre bestehenden Explosionsschutzdokumente die aktuellen Anforderungen der TRGS 725 vollständig abbilden. Insbesondere bei Bestandsanlagen kann dies zu Anpassungsbedarf in der Dokumentation oder bei der Auslegung der Sicherheitstechnik führen. Eine nicht rechtzeitige Aktualisierung der Explosionsschutzdokumentation kann in der Praxis zu einem mängelbelasteten Prüfungsergebnis eines Sachverständigen führen und dadurch Kosten durch Mehrfachprüfungen verbauen und ggf. kosteneffiziente Lösungsmöglichkeiten verbauen.

Vorgehensweise zur Aktualisierung und Erstellung von Explosionsschutzdokumenten

Unser Vorgehen bei der Überarbeitung oder Neuerstellung eines Explosionsschutzdokuments folgt einem bewährten, strukturierten Ablauf:

  1. Grundlagenermittlung
    • Auswertung des ggf. vorliegenden Prüfberichts
    • Sichtung der vorhandenen Explosionsschutzdokumentation
    • Erfassung der relevanten technischen Daten und Randbedingungen der Anlage
  2. Bewertung und Maßnahmenplanung
    Auf Basis der erhobenen Daten erfolgt der Check der aktuellen Dokumentation im Abgleich mit den geltenden Vorschriften. Hierbei berücksichtigen wir sowohl die TRGS 725 als auch weitere einschlägige Regelwerke. Ziel ist die Festlegung einer umsetzbaren und wirtschaftlichen Strategie zur Anpassung.
  3. Anpassung der Dokumentation und ergänzende Nachweise
    • Beurteilung der Explosionsgefährdung mit Überarbeitung oder Neuerstellung der Zoneneinteilung gemäß aktueller Vorschriften
    • Festlegung erforderlicher Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung gemäß aktueller Vorschriften
    • Falls erforderlich Festlegung und Beschreibung erforderlicher Konstruktiver Explosionsschutzmaßnahmen gemäß aktueller Vorschriften
    • Ergänzung fehlender Nachweise (z. B. Eigensicherheitsnachweis, SIL-Nachweis)
    • nicht ATEX konformer mechanischer Betriebsmittel
    • Dokumentation der Ergebnisse in aktualisierter Form
  4. Abstimmung mit Prüfern
    Vor der abschließenden Prüfung stellen wir die angepasste Dokumentation häufig im Vorfeld dem zuständigen Prüfer via Webmeeting vor. Diese Vorgehensweise hat sich in der Praxis als sinnvoll erwiesen, um fachliche Fragen frühzeitig zu klären und die finalen Prüfaufwand Vorort so kurz und effizient wie möglich zu halten.

Erkenntnisse aus der Praxis zur Explosionsschutzdokumentation

Mit diesem Vorgehen konnten wir in bisherigen Projekten sicherstellen, dass die Explosionsschutzdokumentation den geltenden Anforderungen entspricht und die Abnahmen ohne Beanstandungen zum Abschluss gebracht werden konnten.

In einzelnen Fällen reichte bereits die Aktualisierung der Dokumentation aus, in anderen war eine Kombination aus Dokumentationsanpassung und geringfügigen technischen Maßnahmen erforderlich.

Selbst bei einem Projekt, wo der Sachverständige kurz davor war, den Betrieb stilllegen zu lassen, waren wir in der Lage, durch Reorganisation der Explosionsschutzdokumentation einen mängelfreien Prüfbericht zu erzielen und den Betrieb weiter zu ermöglichen.

Empfehlung zur Pflege und Aktualisierung von Explosionsschutzdokumenten

Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments ist ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Explosionsschutzmanagements. Aus unserer Projekterfahrung lassen sich folgende Handlungsempfehlungen ableiten:

  1. Aktualitätsprüfung Ex-Schutz vor der Prüfung
    Das Explosionsschutzdokument sollte nicht erst im Rahmen wiederkehrenden Prüfung nach BetrSichV überprüft werden. Sinnvoll ist eine rechtzeitige Vorabkontrolle, um mögliche Anpassungen ohne Zeitdruck umsetzen zu können.
  2. Anpassung bei Änderungen im Regelwerk oder der Anlage (v.a. TRGS 725)
    Änderungen in relevanten Regelwerken – wie etwa der TRGS 725 oder anderen Technischen Regeln für Gefahrstoffe – sollten zeitnah in der Dokumentation berücksichtigt werden. Gleiches gilt bei Änderungen im Verfahren, bei den verwendeten Stoffen oder an der Anlagentechnik.
  3. Frühzeitige Abstimmung mit dem Prüfer
    Eine direkte Abstimmung mit dem zuständigen Prüfer vor dem eigentlichen Prüftermin hat sich als vorteilhaft erwiesen. Dadurch lassen sich mögliche fachliche Unklarheiten frühzeitig klären, und der Prüfer erhält einen transparenten Einblick in die geplanten Anpassungen.
  4. Vermeidung von Zeitdruck und Zusatzkosten
    Wenn Anpassungen erst nach Vorliegen eines Prüfberichts erfolgen, entstehen häufig Zusatzkosten – beispielsweise durch erneute Prüfungen oder erhöhten Dokumentationsaufwand. Darüber hinaus kann bei schwerwiegenderen Feststellungen ein hoher Zeitdruck entstehen, der die Umsetzung erschwert.
  5. Berücksichtigung von Lieferzeiten und Beschaffungsfristen
    In Fällen, in denen technische Änderungen notwendig sind, können aktuelle Lieferengpässe und lange Beschaffungsfristen den Zeitplan erheblich beeinflussen. Eine frühzeitige Planung schafft hier Handlungsspielraum.

Zusammenfassend:
Frühzeitiges Handeln, strukturierte Vorgehensweise und offener Dialog mit allen Beteiligten tragen entscheidend dazu bei, eine rechtskonforme und praxistaugliche Explosionsschutzdokumentation sicherzustellen. Dies erhöht nicht nur die Betriebssicherheit, sondern unterstützt auch einen effizienten und störungsfreien Prüfprozess.

Unsere Leistungen rund um die Explosionsschutzdokumentation

Wir unterstützen Sie bei allen Aufgaben rund um die Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Explosionsschutzdokumenten – von der Erfassung der Grundlagen bis zur erfolgreichen Abstimmung mit dem Prüfer. Dazu gehören unter anderem:

  • Erstellung oder Anpassung der Explosionsschutzdokumentation gemäß aktueller Regelwerke
  • Bewertung und Optimierung bestehender Konzepte für Bestandsanlagen
  • Durchführung von Beurteilung der Explosionsgefährdungen, Zoneneinteilungen, Zündquellenanalysen und Maßnahmenbeschreibungen
  • Ergänzung fehlender Nachweise oder Dokumente (z. B. Eigensicherheitsnachweis, SIL-Nachweis)
  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf Prüfungen
  • Fachliche Abstimmung mit Prüforganisationen wie z. B. zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) und Behörden

Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen Projekten in der chemischen Industrie, Logistik, Entsorgung und Forschung stellen wir sicher, dass Ihre Dokumentation den aktuellen Anforderungen entspricht und Prüfungen reibungslos verlaufen.

Sie möchten Ihr Explosionsschutzdokument auf den aktuellen Stand bringen oder benötigen Unterstützung bei einer anstehenden Prüfung?

FAQ Explosionsschutzdokument

Das Explosionsschutzdokument beschreibt mögliche Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische und legt die erforderlichen Schutzmaßnahmen fest. Es ist gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil der vom Betreiber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung.

Ein Explosionsschutzdokument ist bei Neuanlagen ebenso erforderlich wie bei Bestandsanlagen, die im Rahmen wiederkehrender Prüfungen nach BetrSichV überprüft werden. Eine Aktualisierung ist insbesondere notwendig, wenn sich technische oder rechtliche Anforderungen – z. B. durch Änderungen der TRGS 725 – geändert haben.

Die TRGS 725 wurde in den letzten Jahren überarbeitet. Wichtige Anpassungen betreffen:

  • Klarstellung der Anforderungen an Maßnahmen der funktionalen Sicherheit
  • Präzisere Definition von SIL– und PL-Anforderungen
  • Beschreibung von Methoden zur Zonenreduktion und Zündquellenvermeidung
  • Konkretisierung der Prüf- und Dokumentationspflichten
  • Berücksichtigung neuer technischer Entwicklungen und Normen

Das Vorgehen erfolgt strukturiert in mehreren Schritten:

  1. Grundlagenermittlung (Datenaufnahme, Sichtung vorhandener Unterlagen)
  2. Bewertung und Maßnahmenplanung im Abgleich mit aktuellen Vorschriften
  3. Anpassung der Dokumentation und Ergänzung erforderlicher Nachweise
  4. Abstimmung mit dem Prüfer zur frühzeitigen Klärung fachlicher Fragen
    Diese Vorgehensweise gewährleistet eine effiziente und regelkonforme Umsetzung.

In der Praxis konnte durch strukturierte Überarbeitung und frühzeitige Abstimmung mit Prüfern sichergestellt werden, dass Abnahmen ohne Beanstandungen erfolgen.
Selbst in kritischen Fällen – etwa bei drohender Stilllegung – konnte durch eine gezielte Reorganisation der Explosionsschutzdokumentation ein mängelfreier Prüfbericht erzielt werden.

  • Regelmäßige Überprüfung der Aktualität, nicht erst zur wiederkehrenden Prüfung
  • Zeitnahe Anpassung bei Änderungen im Regelwerk (z. B. TRGS 725) oder an der Anlage
  • Frühzeitige Abstimmung mit dem Prüfer zur Klärung offener Punkte
  • Vermeidung von Zeitdruck und zusätzlichen Kosten durch rechtzeitige Planung
  • Berücksichtigung von Lieferzeiten bei technischen Anpassungen

Das Leistungsspektrum umfasst:

  • Erstellung oder Aktualisierung von Explosionsschutzdokumenten gemäß aktueller Vorschriften
  • Bewertung bestehender Konzepte für Bestandsanlagen
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Zoneneinteilungen und Zündquellenanalysen
  • Ergänzung fehlender Nachweise (z. B. Eigensicherheits- oder SIL-Nachweis)
  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf Prüfungen und Abstimmung mit Prüforganisationen