BImSchG Anzeige

Wir übernehmen die BImSchG-Anzeige(n) für Sie. In Abstimmung unterstützen bzw. übernehmen wir die Erstellung aller erforderlichen Anzeigenunterlagen, die frühzeitige und regelmäßige Behördenkommunikation und mehr.

BImSchG Anzeige

Wir übernehmen die BImSchG-Anzeige(n) für Sie. In Abstimmung unterstützen bzw. übernehmen wir die Erstellung aller erforderlichen Anzeigenunterlagen, die frühzeitige und regelmäßige Behördenkommunikation und mehr.

worum geht es?

bei der BImSchG Anzeige

Unterstützung/ Beratung bei Erstellung von:

  • Anzeigen für Änderungen Ihrer genehmigungsbedürftigen Anlage § 15 Abs. 1 BImSchG
  • Anzeigen für störfallrelevante Änderungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen § 15 Abs. 2a BImSchG
  • Anzeigen für Errichtungen und störfallrelevante Änderungen von Anlagen, die nicht genehmigungsbedürftig, aber Teil eines Störfallbetriebs (Betriebsbereich) sind § 23a BImSchG
  • Beschreibung der Auswirkungen auf Schutzgüter hinsichtlich der Wesentlichkeit

warum mit uns?

bei der BImSchG Anzeige

Aufgrund unserer technischen und rechtlichen Kenntnisse versuchen wir das für Sie strategisch beste Ergebnis im Kontext Ihrer Genehmigungen zu erzielen. Dabei sehen wir uns als Schnittstelle zur Behörde, so dass wir Ihre Planungen in ein sprachliches Format bringen, was den Rechtsvorschriften der Behörde entspricht. Beim Umfang orientieren wir uns dabei stets wie folgt: wenn wir viel im Detail verstehen, können wir es auch allgemein verständlich aufschreiben.

worum geht es?

Unterstützung/ Beratung bei Erstellung von:

  • Anzeigen für Änderungen Ihrer genehmigungsbedürftigen Anlage § 15 Abs. 1 BImSchG
  • Anzeigen für störfallrelevante Änderungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen § 15 Abs. 2a BImSchG
  • Anzeigen für Errichtungen und störfallrelevante Änderungen von Anlagen, die nicht genehmigungsbedürftig, aber Teil eines Störfallbetriebs (Betriebsbereich) sind § 23a BImSchG
  • Beschreibung der Auswirkungen auf Schutzgüter hinsichtlich der Wesentlichkeit

warum mit uns?

Aufgrund unserer technischen und rechtlichen Kenntnisse versuchen wir das für Sie strategisch beste Ergebnis im Kontext Ihrer Genehmigungen zu erzielen. Dabei sehen wir uns als Schnittstelle zur Behörde, so dass wir Ihre Planungen in ein sprachliches Format bringen, was den Rechtsvorschriften der Behörde entspricht. Beim Umfang orientieren wir uns dabei stets wie folgt: wenn wir viel im Detail verstehen, können wir es auch allgemein verständlich aufschreiben.

BImSchG-Anzeige: Unterstützung für Ihre Anlagenänderungen

Die Anzeige nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist ein essenzieller Bestandteil für den Betrieb und die Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen. Wir stehen Ihnen bei diesem komplexen Verfahren zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Anzeigen rechtlich sicher und behördlich konform eingereicht werden.

Unsere Leistungen bei BImSchG-Anzeigen

Wir übernehmen die Erstellung und Koordination Ihrer BImSchG-Anzeigen – von der Abstimmung bis zur finalen Einreichung. Unsere Leistungen umfassen:

Anzeigen gemäß § 15 Abs. 1 BImSchG

Für Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen übernehmen wir die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen. Wir prüfen, ob die geplanten Änderungen eine Anzeigepflicht auslösen, und bereiten die Dokumentation entsprechend vor.

Anzeigen für störfallrelevante Änderungen gemäß § 15 Abs. 2a BImSchG

Bei Änderungen mit Auswirkungen auf die Störfallsicherheit sind präzise und vollständige Anzeigen unverzichtbar. Wir unterstützen Sie dabei, die relevanten Schutzgüter zu identifizieren und die Auswirkungen der Änderungen klar zu beschreiben.

Anzeigen nach § 23a BImSchG

Auch bei Anlagen, die nicht genehmigungsbedürftig sind, jedoch Teil eines Störfallbetriebs sind, sind bei Errichtungen und Änderungen detaillierte Anzeigen erforderlich. Wir analysieren Ihre Anforderungen und stellen sicher, dass die Behörde alle relevanten Informationen erhält.

Bewertung der Auswirkungen auf Schutzgüter

Für jede Änderung bewerten wir die Auswirkungen auf Schutzgüter wie Mensch, Umwelt oder Sachwerte und stellen die Wesentlichkeit der Änderungen transparent dar.

BImSchG Anzeige mit PUR Ingenieur

Unsere technische und rechtliche Expertise erlaubt es uns, Ihre Planungen effizient in ein Format zu bringen, das Ihre Kundenwünsche den Anforderungen der Behörde zuordnet. Dabei agieren wir als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Behörde und sorgen für eine angemessene Kommunikation.

Ob genehmigungsbedürftige Anlagen, störfallrelevante Änderungen oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Störfallbetriebsbereich – wir übernehmen für Sie die Erstellung der Anzeigeunterlagen und die Kommunikation mit den Behörden (gerne auch gemeinsam mit Ihnen).

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich BImSchG-Anzeigen!

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PUR Ingenieur GmbH Wallenhorst

Tel. +49 (0) 5407-856 311-113

PUR Ingenieur GmbH Gevelsberg

+49 (0) 23 32-910 94-113

PUR Ingenieur GmbH Merseburg

Tel. +49 (0) 34 61-841 333 – 360

info@puring.de

FAQ BImSchG Anzeige

Eine BImSchG-Anzeige ist eine Mitteilung an die zuständige Behörde über geplante Änderungen oder Erweiterungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach § 15 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Eine Anzeige ist immer dann notwendig, wenn Änderungen an einer bestehenden Anlage vorgenommen werden, die nicht genehmigungspflichtig sind, aber die Emissionen oder den Betrieb beeinflussen können.

Für die Anzeige sind in der prototype Regel technische Beschreibungen, Lagepläne, Emissionsdaten und Angaben zu den geplanten Änderungen erforderlich. Die genauen Anforderungen legt die Behörde fest.

PUR Ingenieur übernimmt die Erstellung und Koordination der Anzeige – von der Abstimmung mit Behörden bis zur finalen Einreichung. Ziel ist eine behördlich konforme Abwicklung.

Die Anzeige muss rechtzeitig vor Beginn der geplanten Änderung bei der Behörde eingereicht werden. Die genauen Fristen sind abhängig vom Umfang und der Art des Vorhabens.

Nach Einreichung prüft die Behörde die Unterlagen und entscheidet, ob das Vorhaben wie angezeigt durchgeführt werden kann oder weitere Anforderungen zu erfüllen sind.

PUR Ingenieur sorgt für eine strukturierte und vollständige Anzeige. Sie profitieren von Erfahrung im Umgang mit Behörden und einer effizienten Abwicklung des Verfahrens.

Die Anzeige betrifft Änderungen, die keiner neuen Genehmigung bedürfen, während ein Antrag für genehmigungspflichtige Änderungen nach § 16 BImSchG erforderlich ist.

Unvollständige Unterlagen, fehlende Abstimmung mit der Behörde und verspätete Einreichung können zu Verzögerungen oder Nachforderungen führen. Eine professionelle Begleitung hilft, diese Fehler zu vermeiden.

Mit PUR Ingenieur erhalten Sie eine kompetente Begleitung im gesamten Anzeigeverfahren. Sie profitieren von rechtlicher Sicherheit, Erfahrung und einer effizienten Umsetzung Ihrer Anzeige.