worum geht es?
Unterstützung/ Beratung bei Erstellung von:
- Anzeigen für Änderungen Ihrer genehmigungsbedürftigen Anlage § 15 Abs. 1 BImSchG
- Anzeigen für störfallrelevante Änderungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen § 15 Abs. 2a BImSchG
- Anzeigen für Errichtungen und störfallrelevante Änderungen von Anlagen, die nicht genehmigungsbedürftig, aber Teil eines Störfallbetriebs (Betriebsbereich) sind § 23a BImSchG
- Beschreibung der Auswirkungen auf Schutzgüter hinsichtlich der Wesentlichkeit
warum mit uns?
Aufgrund unserer technischen und rechtlichen Kenntnisse versuchen wir das für Sie strategisch beste Ergebnis im Kontext Ihrer Genehmigungen zu erzielen. Dabei sehen wir uns als Schnittstelle zur Behörde, so dass wir Ihre Planungen in ein sprachliches Format bringen, was den Rechtsvorschriften der Behörde entspricht. Beim Umfang orientieren wir uns dabei stets wie folgt: wenn wir viel im Detail verstehen, können wir es auch allgemein verständlich aufschreiben.
worum geht es?
Unterstützung/ Beratung bei Erstellung von:
- Anzeigen für Änderungen Ihrer genehmigungsbedürftigen Anlage § 15 Abs. 1 BImSchG
- Anzeigen für störfallrelevante Änderungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen § 15 Abs. 2a BImSchG
- Anzeigen für Errichtungen und störfallrelevante Änderungen von Anlagen, die nicht genehmigungsbedürftig, aber Teil eines Störfallbetriebs (Betriebsbereich) sind § 23a BImSchG
- Beschreibung der Auswirkungen auf Schutzgüter hinsichtlich der Wesentlichkeit
warum mit uns?
Aufgrund unserer technischen und rechtlichen Kenntnisse versuchen wir das für Sie strategisch beste Ergebnis im Kontext Ihrer Genehmigungen zu erzielen. Dabei sehen wir uns als Schnittstelle zur Behörde, so dass wir Ihre Planungen in ein sprachliches Format bringen, was den Rechtsvorschriften der Behörde entspricht. Beim Umfang orientieren wir uns dabei stets wie folgt: wenn wir viel im Detail verstehen, können wir es auch allgemein verständlich aufschreiben.
BImSchG-Anzeige: Unterstützung für Ihre Anlagenänderungen
Die Anzeige nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist ein essenzieller Bestandteil für den Betrieb und die Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen. Wir stehen Ihnen bei diesem komplexen Verfahren zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Anzeigen rechtlich sicher und behördlich konform eingereicht werden.
Unsere Leistungen bei BImSchG-Anzeigen
Wir übernehmen die Erstellung und Koordination Ihrer BImSchG-Anzeigen – von der Abstimmung bis zur finalen Einreichung. Unsere Leistungen umfassen:
Anzeigen gemäß § 15 Abs. 1 BImSchG
Für Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen übernehmen wir die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen. Wir prüfen, ob die geplanten Änderungen eine Anzeigepflicht auslösen, und bereiten die Dokumentation entsprechend vor.
Anzeigen für störfallrelevante Änderungen gemäß § 15 Abs. 2a BImSchG
Bei Änderungen mit Auswirkungen auf die Störfallsicherheit sind präzise und vollständige Anzeigen unverzichtbar. Wir unterstützen Sie dabei, die relevanten Schutzgüter zu identifizieren und die Auswirkungen der Änderungen klar zu beschreiben.
Anzeigen nach § 23a BImSchG
Auch bei Anlagen, die nicht genehmigungsbedürftig sind, jedoch Teil eines Störfallbetriebs sind, sind bei Errichtungen und Änderungen detaillierte Anzeigen erforderlich. Wir analysieren Ihre Anforderungen und stellen sicher, dass die Behörde alle relevanten Informationen erhält.
Bewertung der Auswirkungen auf Schutzgüter
Für jede Änderung bewerten wir die Auswirkungen auf Schutzgüter wie Mensch, Umwelt oder Sachwerte und stellen die Wesentlichkeit der Änderungen transparent dar.
BImSchG Anzeige mit PURIngenieur
Unsere technische und rechtliche Expertise erlaubt es uns, Ihre Planungen effizient in ein Format zu bringen, das Ihre Kundenwünsche den Anforderungen der Behörde zuordnet. Dabei agieren wir als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Behörde und sorgen für eine angemessene Kommunikation.
Ob genehmigungsbedürftige Anlagen, störfallrelevante Änderungen oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Störfallbetriebsbereich – wir übernehmen für Sie die Erstellung der Anzeigeunterlagen und die Kommunikation mit den Behörden (gerne auch gemeinsam mit Ihnen).
Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich BImSchG-Anzeigen!
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