worum geht es?
Unterstützung/ Beratung bei Erstellung von:
- Abgrenzung von AwSV-Anlagen nach § 14 AwSV
- Ermittlung der Gefährdungsstufe nach § 39 AwSV
- Übersichtliche Darstellung der Anforderungen an die primäre und sekundäre Stoffumschließung bzw. Rückhaltung
- Ermittlung von erforderlichen Rückhaltevolumina
- Definition der Löschwasserrückhaltung in Zusammenarbeit mit Brandschutz- und AwSV-Sachverständigen
- Koordination von AwSV-Sachverständigengutachten
- Erstellung von AwSV-Lageplänen
warum mit uns?
Durch unsere strukturierte Erfassung geben wir Ihnen eine übersichtliche und betrieblich erweiterbare Logik mit, die Sie übersichtlich auch Sachverständigen und Behörden aushändigen können.
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